Sep 06, 2023

Gastbeitrag: Micha Reichl von der Initiative "WirVfB"


Anlässlich der Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart am Sonntag gibt es diese Woche etwas Besonderes: Einen Gastbeitrag von Micha Reichl (@michareichl), einem der Köpfe der Initiative #WirVfB. Ihre Vorschläge werden am Sonntag bei der Mitgliederversammlung abgestimmt. 

Micha Reichl ist "im wahren Leben" systemischer Berater und Konfliktcoach. Er berät Vorstände und Unternehmen in Transformations-Prozessen und coacht Menschen in verschiedensten Lebenslagen. Mehr über sein Engagement beim VfB findet ihr auf vfb-satzung.de oder im Porträt der Stuttgarter Zeitungen (Plus-Artikel). Ganz aktuell war er auch bei Steffen im Bruddelei-Podcast.






Ich habe mich entschlossen, ihm den Raum für sein Anliegen zu geben, weil ich seine Vorschläge sehr mutig und schlüssig finde. In der Auseinandersetzung mit dem Verein fällt mir und vielen anderen immer wieder auf, dass bei der Ausgliederung strukturelle Defizite entstanden sind. Der Vereinsbereit - eigentlich als sekundäres Gremium gedacht - vereint sehr viel Macht und ist eng verbunden mit den Führungsgremien des Vereins. 

Diese Verbindungen - sogenannte Zirkelbezüge - müssen dringend behoben werden, um wirklich demokratisch zu agieren. Ein unabhängiger Wahlausschuss wäre dafür verpflichtend. Das ist unabhängig von der aktuellen Vereinsführung zu sehen. Der Vereinsbeirat könnte in der aktuellen Form seine Kandidaten vollkommen eigenständig aussuchen, somit vollkommen ohne Kontrollgremium Kandidatinnen und Kandidaten für beide Gremien (Vereinsbeirat und Präsi) blockieren und aussuchen. Sogar ohne Amtszeitbegrenzung.

Und damit zum Text von Micha Reichl, der euch durch die wichtigsten Punkte führt und die Reise zur MV als Antragssteller nachzeichnet. 

Eine Langfassung findet ihr auf vfb-satzung.de.





Unsere sechs Satzungsänderungsanträge haben es auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2023 geschafft. 

Wir wollen den Einfluss bestimmter Gruppen oder Einzelpersonen (z.B. auf die Wahlen unserer Vereinsorgane) dahin zurückzuverlagern, wo er hingehört: Zu uns, den Mitgliedern!

    Am Anfang stand das Verstehen-Wollen …


    Es war uns zu Beginn ein großes Anliegen zu überprüfen, ob unsere Gedanken auch die Meinung anderer Mitglieder abbilden. Hierzu haben wir in unzähligen Gesprächen mit verschiedensten VfB-Interessensgruppen Meinungen ausgetauscht, zugehört und diskutiert. Wir haben versucht zu verstehen, was die jeweiligen Gruppen derzeit im Verein und der Vereinspolitik stört und worin die Gemeinsamkeiten im Wunsch nach Veränderung liegen.

    Aus diesen Gesprächen mit Mitgliedern, Fan-Club-Vertreterinnen und -Vertretern, den Ultras, aktuellen und ehemaligen Mitgliedern unserer Vereinsorgane, Rechtsanwälten aus unserem Mitgliederkreis und Social-Media-Kontakten mit großer Reichweite ist am Ende die Satzungsinitiative #wirVfB entstanden.

    … dazwischen der Austausch mit Kritikern ...


    Nach der transparenten Veröffentlichung unserer Satzungsänderungsanträgen und dem Aufruf zur weiteren Beteiligung haben wir in vielen Telefonaten, Videokonferenzen und Statements weiterhin aufgeklärt und Unstimmigkeiten ausgeräumt. Gleichzeitig haben wir auch den Kontakt zu starken und meinungsbildenden Kritikern gesucht, Videogespräche geführt und vor allem hin- und zugehört. Ebenfalls waren wir dann mit Rainer Weninger als Vorsitzendem der Satzungskommission und dem Justiziar Jonathan Wilkens des VfB in einer Videokonferenz im Austausch. Auch hier gab es im Anschluss noch weitere Telefonate und Austausch über E-Mail.

    Am Ende waren diese Auseinandersetzungen kein „Feigenblatt“, ganz im Gegenteil. Wir haben auch hier nochmals Gedanken aufgenommen und unsere Anträge zum Wahlausschuss im Sinne unseres VfB geschärft und angepasst. Dies ist oft nicht einfach, aber am Ende steht dann eines: Die besten Lösungen für unseren VfB Stuttgart 1893 e.V.

    … und am Ende entscheidet die Mitgliederversammlung.


    Am 10. September 2023 entscheiden wir, die Mitglieder, auf unserer Mitgliederversammlung darüber, ob die Satzungsänderungsanträge angenommen und die formulierten Zielsetzungen erreicht werden. Die Hürden hierfür sind hoch. Es braucht eine Zustimmung von 75 Prozent. Egal, ob Ihr für die Satzungsänderungen seid oder dagegen: Bitte kommt alle zur MV 2023 und nehmt Eure Recht auf Mitbestimmung wahr.

    Eine Gemeinschaft kann nur stark sein, wenn die Rechte der Mitglieder stark sind. 




    Klare und eindeutige Zielsetzung

    Wir wollen gemeinsam mit den Mitgliedern des VfB Stuttgart 1893 e.V. folgende Ziele verwirklichen:

    • Stärkung der Mitgliederrechte
    • Reduzierung von Abhängigkeiten und "Zirkelbezüge" zum Wohle und Ansehen unseres VfB Stuttgart 1893 e.V.
    • Förderung der Demokratie









    Die 6 Satzungsänderungsanträge im Einzelnen


    1. Einführung eines Wahlausschusses

    Bisher bilden der Präsident und Mitglieder des Vereinsbeirates den Wahlausschuss für die Wahl von Mitgliedern des Vereinsbeirats, den Wahlausschuss für Präsident und Präsidium bildet der Vereinsbeirat. 

    Weil dies zwangsläufig zu Interessen- und Loyalitätskonflikten führt, soll in Zukunft ein unabhängiger Wahlausschuss gebildet werden, wie es die Regel in anderen Vereinen und Institutionen ist.

    Hierdurch soll sich Folgendes im Verein verbessern:

    • Der Einfluss von uns Mitgliedern auf die Kandidatenauswahl wird dahin zurückverlagert, wo er hingehört: Zu uns, den Mitgliedern
    • Alle Mitglieder der Vereinsorgane sind von Zuschreibungen der "Kungelei" aufgrund von Zirkelbezügen befreit und können ihrer Aufgabe vollkommen frei und unabhängig nachgehen
    • Es entsteht neue Attraktivität, für unseren Verein in den Organen und dem Wahlausschuss tätig zu sein


    Weitere Infos z.B. zur Besetzung des Wahlausschusses findet ihr hier: Wahlausschuss


    2. Änderung des Wahlverfahrens für Präsidiumsmitglieder

    Zukünftig sollen nicht mehr vorausgewählte Kandidaten in einem Duell gegeneinander antreten. 

    Für die zu besetzenden Posten der beiden Präsidiumsmitglieder werden vom Wahlausschuss bis zu sechs Kandidaten in einer Liste zur Wahl gestellt. Die Wahl erfolgt dann als Listenwahl mit relativer Mehrheit.

    Hierdurch soll sich Folgendes im Verein verbessern:

    • Keine Beeinflussung mehr durch Begrenzung auf zwei Kandidaten bei den Präsidiumsmitgliedern
    • Freie Wahlentscheidung der Mitglieder unter allen Kandidaten
    • Mehr demokratische Elemente im Verein


    Weitere Infos z.B. zur Neugestaltung der Präsidiumswahl findet ihr hier: Präsidiumswahl



    3. Entzerrung der Wahlhäufung

    Um zu erreichen, dass das Präsidium, der Vereinsbeirat (und ggf. der neu beschlossene Wahlausschuss) in unterschiedlichen Jahren gewählt werden, soll das Präsidium in der Wahl 2025 einmalig für fünf Jahre gewählt werden. Danach wieder für vier Jahre.

    Wird auch der Wahlausschuss verabschiedet, dann wählen wir in einem Jahr den Wahlausschuss, im Folgenden den Vereinsbeirat und im darauf folgenden das Präsidium.

    Hierdurch soll sich folgendes im Verein verbessern:

    • Der Aufwand beim Auswahlprozess der Kandidaten wird verringert und die Qualität erhöht
    • Die Möglichkeiten der Mitbestimmung durch die Mitglieder und somit die demokratischen Prozesse im Verein sind gestärkt


    Weitere Infos sind hier zu finden: Wahlhäufung



    4. Amtszeitbegrenzung von Vereinsbeiratsmitgliedern auf zwei Amtszeiten


    Die Amtszeit für Vereinsbeiratsmitglieder ist bisher nicht begrenzt. Um zu enge für den Verein negative Beziehungsdynamiken und das Entstehen von Abhängigkeiten einzuschränken ist eine Begrenzung der Amtszeit auf zwei volle Wahlperioden sinnvoll.

    Hierdurch soll sich Folgendes im Verein verbessern:

    • Es gibt keine Möglichkeit des Einrichtens im Amt mehr
    • Der Vereinsbeirat erneuert sich von Zeit zu Zeit automatisch und bleibt innovativ
    • Die Mitglieder des Vereinsbeirats wissen um die Vergabe des Vertrauens auf Zeit. Da es nichts mehr zu verlieren gibt, können Sie freier agieren
    • Die Attraktivität für den Vereinsbeirat zu kandidieren, erhöht sich

    Nach zwei vollen Amtszeiten eines Mitglieds, was im Minimum acht Jahre bedeutet, darf dann auch ein Wechsel erfolgen und ein neues Vereinsmitglied „mit frischer Kraft und neuen Ideen“ eingewechselt werden. (Anmerkung VfBlog: 8 Jahre Amtszeit sind selbst bei US-Präsidenten das Maximum, das sollte auch eine faire Länge für ein Vereinsbeiratsmitglied sein.)


    Weitere Infos sind hier zu finden: Amtszeitbegrenzung des Vereinsbeirats



    5. & 6. Amtszeitbegrenzung von Präsidiumsmitgliedern und Präsident


    Angenommen es gelingt einem Präsidentin oder einer Präsidenten vereinend zu agieren, innovative Prozesse anzustoßen, den Verein modern aufzustellen und gleichzeitig die VfB-Tradition und Herkunft immer im Blick zu halten und Interessensgruppen zu einen.

    Wenn diese Person dann acht 8 Jahre Zeit hat, dann müssen wir uns keine Sorgen machen, wenn diese Person von Bord geht. Aus einem einfachen Grund: 

    Sie hinterlässt eine starke Wertegemeinschaft, eine Energie und ein Zusammenspiel im Verein, welche den nachfolgenden Kandidaten (schon bei der Auswahl) den klaren Weg der Kontinuität vorgibt und gleichzeitig ermöglicht auch neue Impulse zu setzen.

    Sollte dies einer Präsidentin oder einem Präsidenten nicht gelingen, dann ist es gut, nach 8 Jahren eine Neuaufstellung zu haben.

    Selbiges gilt für die Präsidiumsmitglieder.

    Ausführliche Informationen: Amtszeitbegrenzung des Präsidiums


    Abschließende Bemerkung:

    Am Ende haben wir uns entschieden die Amtszeitbegrenzung für Präsident und Präsidiumsmitglieder, wie auch die für den Vereinsbeirat in drei getrennten Anträgen zu formulieren. So kann über die Amtszeitbegrenzungen für die einzelnen Ämtern getrennt abgestimmt werden.




    Wie seht ihr das Ganze, seht ihr die strukturellen Defizite wie wir?
    Werdet ihr an der Mitgliederversammlung teilnehmen? 

    Wir freuen uns über eine Diskussion - hier oder an anderer Stelle - und natürlich unbedingt auch über das Teilen des Artikels!


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